Das Bestellerprinzip
Der Auftraggeber zahlt die Provision
Seit dem 01.06.2015 gilt das sogenannte Bestellerprinzip. Dieses Gesetz bedeutet, dass der Auftraggeber bzw. der Besteller den Makler bezahlt. Als Eigentümer, der einen neuen Vermieter sucht, sind Sie allerdings nicht zwingend der Auftraggeber, dies kann auch der Mieter sein. Die Provision an den Makler bezahlt dann der Mieter, wenn er den Makler mit der Wohnungssuche beauftragt hat.
Für den Vermieter klingt das neue Gesetz zunächst nach höheren Kosten für die Vermietung seiner Wohnimmobile. Dennoch gibt es lohnende Gründe Immobilienmakler mit der Vermietung zu beauftragen.
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