Objektbeschreibung
Es ist ein versteckter Schatz mitten in Fischerhude in ruhiger Wohnlage.
Sie betreten das Haus und Sie fühlen sich gleich wohl. Der offene Wohnstil ist gut durchdacht für Familien sowie auch für Paare oder Singles.
Im Erdgeschoss geht vom Eingangsflur das Gäste WC und ein kleines Arbeitszimmer ab. An die Garderobe ist ebenfalls gedacht worden und man hat hier einen großzügigen Bereich eingefügt mit einem Durchgang zur Küche.
Am Ende des Flures gelangen Sie in den großen, offen gestalteten Wohn-und Essbereich. Von hier können Sie durch die großen Fensterfronten den Blick in den Garten genießen und schöne Stunden am Kachelofen verbringen.
Eine offene Treppe führt ins Dachgeschoss. Hier steht Ihnen ein großes Schlafzimmer mit Loggia, ein kleines Badezimmer, ein WC sowie zwei weitere Zimmer zur Verfügung.
Ein schön eingewachsener Garten und eine Garage mit Abstellraum ergänzt dieses tolle Objekt.
Das Haus ist voll renovierungsbedürftig, aber es lohnt sich hier seinen eigenen Wohntraum zu erfüllen.
Ausstattung
- Ölheizung
Lage
Die Immobilie liegt zentral in Fischerhude an Ende einer ruhigen Wohnstraße.
Der bezaubernde Künstlerort Fischerhude besticht durch seine einmalige Lage inmitten der landschaftlich einmaligen Wümmeniederungen.
Seit 1908 haben sich hier schon viele berühmte Künstler niedergelassen.
Das historische Dorfbild zeichnet sich aus durch seine schönen Bauern-und Fachwerkhäusern mit einladender Gastronomie und vielen Kunst und Kulturveranstaltungen.
Für den täglichen Bedarf ist hier ebenfalls gesorgt. Kindergärten, Grundschule, Einkaufsmöglichkeiten, Sport-und Freizeiteinrichtungen und Ärzte sind vor Ort. Weitere Einkaufsmöglichkeiten sind im nahegelegenen Ottersberg oder Lilienthal zu finden.
Fischerhude ist ein Geheimtipp mit hohen Erholungswert. Diese Region zeichnen viele Reit-,Rad- und Wanderwege aus. Allerdings sind Sie mit dem Auto in ca. 30 Minuten in Bremen und in ca. 45 Minuten in Hamburg.
Sonstiges
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Brock Immobilien GbR nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.